Longierabzeichen 5 (LA 5)
Voraussetzungen für Longierer und Pferd
Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem
Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde
oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem
Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen
mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer
Prüfung sollten nicht mehr als drei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die
an einem Tag abgelegt werden.
1. Teilprüfung Longieren
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren,
Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen
werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam
des Pferdes.
Beurteilt werden:
Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
Sicherheit beim Handwechsel
Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren
(Longier-/Reitlehre)
Station 2
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Station 3
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen
(z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth),
systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allenTeilprüfungen erreicht haben.
Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter
5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die
Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss
dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.